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Tipps zur Wahl des Familiennamens – Welche Möglichkeiten gibt es?

Wenn man frischverliebt ist, probiert vermutlich jeder irgendwann mal aus, wie der eigene Vorname in Verbindung mit dem Nachnamen des Schwarms klingt. Spätestens bei der Hochzeitsplanung sollten die Überlegungen hierzu schließlich ernsthafter werden. Möchten Sie Ihren eigenen Namen behalten oder soll es vielleicht sogar ein Doppelname sein? Welche Möglichkeiten Ihnen bei der Wahl des Familiennamens offenstehen und wann die Entscheidung endgültig gefällt werden muss, erfahren Sie in folgendem Artikel.

Noch immer entscheiden sich deutsche Ehepaare in den häufigsten Fällen für einen gemeinsamen Familiennamen – und zwar überwiegend für den des Mannes. Laut Marktforschungsinstitut GfK behalten dagegen lediglich 18,8 Prozent der Frauen ihren eigenen Namen. Die Gründe hierfür können natürlich ganz unterschiedlicher Natur sein. Die meisten Bräute beantworten die Frage, warum sie ihren Namen aufgeben wollen, aber vor allem damit, dass ihrem Gatten der Name wichtiger sei bzw. dass er niemals darauf verzichten würde. Die Tradition, den männlichen Stammbaum fortsetzen zu wollen, scheint demnach noch immer tief in unseren Gedanken verankert zu sein.

Welchen Namen können Sie bei der Hochzeit annehmen?

Grundsätzlich wird zwischen einem gemeinsamen Familiennamen, der getrennten Namensführung und einem Doppelnamen unterschieden. Beschließt das Paar einen gemeinsamen Familiennamen, so kann am Tag der Hochzeit entweder die Frau den Namen ihres Mannes oder aber auch der Mann den Namen seiner Frau übernehmen. Geht aus der Ehe Nachwuchs hervor, so trägt auch dieser den gemeinsamen Familiennamen.

Viele Paare wünschen sich heute zwar einen Familiennamen, wollen aber dennoch nicht gänzlich auf ihren Namen verzichten. Schließlich ist dieser von Geburt an ein Teil der eigenen Identität. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, dass einer der Ehegatten einen Doppelnamen annimmt. Der Name des anderen gilt dann als Familienname, den auch die späteren Kinder erhalten. Welcher Name innerhalb des Doppelnamens zuerst genannt wird, spielt dabei keine Rolle. Die Entscheidung kann zum Beispiel allein aufgrund des angenehmeren Klangs getroffen werden.

Seit dem Jahr 1994 ist es zudem gestattet, dass jeder Ehegatte seinen eigenen Geburtsnamen behält. Für etwaige Kinder muss aber dennoch eine Entscheidung getroffen werden. Bis zu einen Monat nach der Geburt des ersten Kindes haben die Partner Zeit anzugeben, wie der Nachwuchs mit Nachnamen heißen soll. Diese Wahl gilt dann für alle Kinder. Es ist nicht möglich, dass ein Kind wie die Mutter und eines wie der Vater heißt.

Was ist nicht erlaubt?

Besonders in Bezug auf die Doppelnamen sieht das Gesetz einige Restriktionen vor, um Bandwurmnamen zu verhindern. Heiraten zum Beispiel zwei Menschen, die zufällig schon vorher denselben Nachnamen tragen, ist es nicht möglich einen Doppelnamen, etwa in Form von Frau Müller-Müller, anzunehmen. Auch dass beide Partner einen Doppelnamen wählen, der als gemeinsamer Familienname fungiert, ist nicht möglich.

Wer vor der Hochzeit bereits einen Doppelnamen trägt, darf an diesen außerdem keine weiteren Namen hinzufügen, sodass quasi ein Doppel-Doppelname entsteht. Anders verhält es sich dagegen bei Namen, die aus mehreren Wörtern bestehen, zum Beispiel „von der Aue“. Ein regulärer Begleitname wäre hier durchaus möglich, sodass Herr Müller bei der Wahl eines Doppelnamens nach der Hochzeit Herr Müller von der Aue heißen würde.

Wann muss die Entscheidung getroffen werden?

Im Grunde wird das Paar schon bei der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt aufgefordert, eine Variante auszuwählen. Am Tag der Trauung wird aber in der Regel erneut nachgefragt, ob diese Namenswahl noch immer gewünscht ist. Die Unterschrift auf dem Standesamt leisten Braut und Bräutigam bereits mit dem jeweiligen Namen ihrer Wahl, sodass die Namensänderung ab diesem Zeitpunkt offiziell gültig ist. Daher ist es empfehlenswert, die Unterschrift mit einem neuen Namen schon vorab etwas zu üben.

Wer sich bis zum Hochzeitstag nicht entscheiden konnte, muss aber keine spontane Antwort liefern. In diesem Fall ist es besser, zunächst eine getrennte Namensführung festzulegen, denn dann besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren nach der Hochzeit doch noch einen gemeinsamen Familiennamen zu wählen. Die Namensänderung können Sie mit einer öffentlich beglaubigten Erklärung beim Standesamt nachholen. Haben Sie dagegen bei der Trauung bereits den Namen Ihrer Braut oder Ihres Bräutigams angenommen, kann dies nicht so leicht rückgängig gemacht werden.

Tipps und Tricks zur Entscheidungshilfe

Sich endgültig für einen Namen, den man sein künftiges Leben lang tragen wird, zu entscheiden, ist nicht immer ganz einfach. Daher sollten Sie sich hierfür ruhig etwas Zeit lassen. Schreiben Sie zum Beispiel zunächst alle infrage kommenden Kombinationsmöglichkeiten auf ein Blatt Papier und schauen Sie sich diese immer mal wieder als Paar gemeinsam an. Wägen Sie bei jeder Variante auch das Für und Wider ab. Manche Namen klingen in Verbindung miteinander nicht so schön oder vielleicht stört es Sie auch, jedes Mal mit einem sehr langen Namen unterschreiben zu müssen. Tendieren Sie zu einem Doppelnamen, können Sie auch Freunde oder Bekannte, die einen Doppelnamen tragen, nach deren Erfahrungen befragen.

Eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung können auch die gewünschten Vornamen von möglichen Kindern einnehmen. Stellen Sie sich hier die Fragen, ob die Vor- und Nachnamen zusammenpassen und ob sie insgesamt eventuell zu lang werden.

Weitere Tipps zur Hochzeitsplanung oder den bürokratischen Hürden bei einer standesamtlichen und kirchlichen Trauung können Sie unter www.familienrecht.net/hochzeit nachlesen.

Quelle: Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. | Greifswalder Straße 208 | 10405 Berlin

Eingetragen im Amtsgericht Charlottenburg, VR 34275 B

Vorsitzender: Mathis Ruff 

Autorin: Frau Laura Gosemann.

Bildquelle:#96761259 | Urheber: Monkey Business

Tags: Familienname

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