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Informatives zu Rechtlichem nach der Heirat

Nachdem Sie Ihrem geliebten Partner das Ja-Wort gegeben haben, folgt eine glückliche Zeit als frisch vermähltes Paar. Mit dem bei der Eheschließung gegebenen Versprechen „In guten wie in schlechten Zeiten“ immer füreinander da zu sein, haben Sie in Ihrer Ehe zahlreiche Rechte und Pflichten erworben.

Ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Demzufolge sind Sie mit Ihrer Heirat beim Standesamt einen Vertrag eingegangen. Um hiervon abweichende Regelungen zu vereinbaren ist es ratsam, zusätzlichen einen Ehevertrag abzuschließen. Dies kann besonders dann hilfreich sein, wenn es unter Umständen doch nicht so gut mit der Ehe funktioniert und eine Scheidung unumgehbar ist. Dann ist der Ehevertrag hilfreich bei der Gütertrennung.

Im Ehevertrag halten Sie und Ihr Partner wichtige Regelungen fest. Diese betreffen hauptsächlich

ü     Altersversorgung

ü     Aufteilung des Vermögens

ü     Zahlungen von Unterhalt

Liegt kein Ehevertrag vor, erfolgt ein Vergleich des Güterstandes der beiden Partner. Der Ehepartner, der im Verlaufe der Ehe den höchsten Vermögensgewinn erreicht hat, ist in der Pflicht, die Hälfte der Differenz an seinen Partner abzugeben.

Dieser gesetzlich vorgegebene Versorgungsausgleich berücksichtigt ausschließlich erworbene Rentenansprüche im Verlaufe der Ehe. Wenn hierdurch Ungerechtigkeiten entstehen, kann ein bestehender Ehevertrag korrigierend eingreifen.

Darüber hinaus ermöglicht ein Ehevertrag das Bestimmen eines Höchstbetrages möglicher Zahlungen für Unterhalt.

Steuervorteile in der Ehe

Heiraten bringt aber auch einige Vorteile mit sich, beispielsweise in Bezug auf die Steuern. Nach einer Hochzeit rutschen beide Ehepartner automatisch in die Steuerklasse 4. Dies ist selbst dann der Fall, wenn nur einer von Ihnen ein Gehalt bekommt.

Allerdings ist es für Ehepaare möglich, die Steuerklassenkombination 3/5 zu wählen, wenn beide Ehepartner ein Gehalt bekommen. Dabei ist es wichtig, dass Sie die gewünschte Steuerklasse nach der Heirat in schriftlicher Form bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Die vorgenannte Kombination ist immer dann die ideale Entscheidung, wenn Ihr Partner und Sie über unterschiedlich hohe Verdienste verfügen. Durch diese Kombination ergibt sich durch die Heirat eine Steuerersparnis.

Darauf sollten Sie vor dem Steuerklassen-Wechsel achten

Bevor Sie und Ihr Ehegatte sich Gedanken über einen Wechsel in die günstigere Steuerklassenkombination machen, überdenken Sie diesen Schritt bitte genau. Denn pro Jahr können Sie nur einmal die Steuerklasse wechseln.

Wenn es beispielsweise absehbar ist, dass einer von Ihnen in der nächsten Zeit mit Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld rechnen muss, dann beziehen Sie diese Überlegungen unbedingt in die Steuerklassenwahl nach der Hochzeit mit ein. Denn derartige Lohnersatzleistungen werden nach dem letztmaligen Nettoeinkommen berechnet.

Haben Sie sich für die Steuerklasse 4 entschieden, zahlen Sie in der Regel die zu Ihrem Einkommen passende Lohnsteuer. Bei Wahl der Steuerklasse 3 suggerieren Sie dem Finanzamt, dass Ihr Ehemann entweder über keinen Verdienst verfügt oder über einen sehr geringen.

Somit erhält der Ehegatte, der die Steuerklasse 3 gewählt hat, sämtliche Freibeträge. Im Klartext bedeutet dies für den anderen Ehegatten, dass dieser in Steuerklasse 5 keine Freibeträge erhält.

Steuerersparnis durch Heirat

Neben den Einsparungen bei der Einkommenssteuer haben Verheiratete gegenüber Ledigen weitere Vorteile. Am meisten profitieren sie vom Ehegattensplitting. Dabei geben Sie mit Ihrem Mann eine gemeinsame Steuererklärung ab. Dadurch werden Sie als Paar wie eine Einzelperson behandelt. Dies hat nicht nur eine Zeitersparnis zur Folge, sondern des Öfteren auch eine Steuerersparnis.

Ergänzend hierzu existieren zwei zusätzliche Splittingtarife, von denen ausschließlich verheiratete Paare profitieren können:

ü     Sonder-Splitting
Steuervorteil für die Frau oder den Mann, deren Ex-Partner im Scheidungsjahr wieder heiratet

ü     Witwen-Splitting
Steuervorteil für die Witwe oder den Witwer im Jahr nach dem Tod des Ehepartners.

 

Sie möchten einen Ausländer heiraten?

Wie heißt es so schön: Wo die Liebe hinfällt. Es hat Sie erwischt, Sie können es kaum glauben, dass ausgerechnet Sie den Glückstreffer gelandet haben. Schnell schmieden Sie Hochzeitspläne, denn Sie möchten Ihren Traumpartner nicht mehr loslassen.

Wenn Sie einen Ausländer heiraten möchten, müssen die Rechte und Bestimmungen beider Länder Berücksichtigung finden. Neben der Volljährigkeit kann es vorkommen, dass das Heimatland Ihres Bräutigams eine kirchliche Trauung zwingend vorschreibt.

In Bezug auf das Namensrecht können Sie gemeinsam entscheiden, welches Namensrecht Sie annehmen möchten. Entweder das in Deutschland geltende oder das im Heimatland Ihres Partners geltende Namensrecht. Jedoch kann es zuweilen in wenigen Ländern zu Problemen mit Ausweisen und weiteren Dokumenten, auf Grund der deutschen Namensgebung, kommen. Deshalb vergessen Sie auf keinen Fall, sich vorher bei einem Anwalt genauestens zu erkundigen!

Zudem sind Ausländer verpflichtet, dem deutschen Standesamt ein so genanntes Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen. Ausgestellt wird dieses von zuständigen Behörden in deren Heimatland. Dazu zählen die meisten EU-Staaten.

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